Schulungen & Prüfungen
Unser Verein ist Mitglied im Verband Deutscher Motoryachtverband e. V. für den motorisierten Wassersport. Wir sind anerkannte Ausbildungsstätte und bieten die u.g. Schulungen und die dazugehörigen Prüfungen an.
Alle Termine (Schulungen und Prüfungen) finden in unserem Vereinsheim statt. Die Fahrstunden werden mit unserem Schulungsboot durchgeführt. An der Slipanlage (Wegweiser Kanuclub) geht das Boot zu Wasser.
Über die blauen Buttons „Termine“ findet ihr auch die Preise. Bitte beachtet auch die entsprechenden Formulare im Formularbereich, die für die Zulassung zur Prüfung notwendig sind.
(SBF Binnen)
- vorgeschrieben auf allen Binnenschifffahrtsstraßen
- vorgeschrieben zum Führen von Sportbooten mit einer Länge von weniger als 20 m (ohne Ruder und Bugspriet)
- auf den Binnenschifffahrtsstraßen, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS) bei Verbrennungsmotoren und mehr als 7,5 kW bei Elektromotoren ausgestattet sind
- rechtliche Verordnung ELWIS - § 3
(SBF SEE)
- vorgeschrieben auf den Seeschifffahrtsstraßen im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und der Schifffahrtsordnung Emsmündung
- vorgeschrieben zum Führen von Sportbooten, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS) bei Verbrennungsmotoren und mehr als 7,5 kW bei Elektromotoren ausgestattet sind
- keine Begrenzung hinsichtlich der Länge des Sportbootes
- rechtliche Verordnung ELWIS - § 4
- erforderlich sofern eine UKW-Funkanlage an Bord eines Schiffs vorhanden ist
- rechtliche Verordnung ELWIS - BinSchSprFunk
Voraussetzungen zum Erwerb der Führerscheine
Ein/e gute/r Skipper/in muss vieles beachten, die Verkehrsregeln kennen und stets die Natur und andere Verkehrsteilnehmende im Blick behalten. Zum Erwerb der Führerscheine und des Funkzeugnisses müssen diese Voraussetzungen vorhanden sein.
SBF Binnen / SBF See
- Mindestalter Motor 16 Jahre, Mindestalter Segeln 14 Jahre
- medizinische Tauglichkeit (ausreichendes Sehvermögen, ggf. mit Sehhilfe; ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen; ausreichendes Hörvermögen, ggf. mit Hörhilfe)
- Zuverlässigkeit (Vorlage eines KFZ-Führerscheines bzw. Führungszeugnisses für Behörden, grundsätzlich jedoch nicht bei Bewerbern unter 18 Jahren)
UBI
- Mindestalter 14 Jahre